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Kundenzentrum:
Klosterhof 31 |
25554 Wilster
Öffnungszeiten:
Mo | Mi | Do: 8-12 und 13-16 Uhr
Di: 10-18 Uhr | Fr: 8-13 Uhr
FAQ

Aufgrund der jährlichen Revision wird das Hallenbad Wilster vom 17. Juli bis zum 27. August geschlossen bleiben. In dieser Zeit werden beispielsweise die Becken entleert und die Verfliesung gründlich gereinigt und ausgebessert. Darüber hinaus finden viele weitere Kontrollen und Instandhaltungsmaßnahmen statt. So ist sichergestellt, dass in der kommenden Saison alle Systeme und Installationen einwandfrei funktionieren.

Das Team des Hallenbads Wilster freut sich darauf, seine Gäste ab dem 28. August wieder willkommen zu heißen.

Stadtfeste haben viele. WILMA haben nur wir! Die Vorfreude auf das neue Wilstermarsch Festival ist jedenfalls groß in Wilster und Umgebung. Drei tolle Tage soll in der Marschenstadt entspannt gefeiert und lecker gegessen werden. Das Festival will dabei ein Fest für alle sein – gleichgültig welchen Alters.

Viel Musik und Kulinarisches

Musik ist der gemeinsame Nenner aller drei WILMA-Tage. Abends steht Live-Musik auf dem Programm, nachts, wenn WILMA zur After-Show-Party ruft, zeigen DJs ihr Können. Motto: Solange jemand noch nicht mitwippt, ist der Abend noch nicht auf dem Höhepunkt. Rund um die Hauptbühne am Platz vor dem Colosseum stehen zahlreiche Getränke und Essens-Stationen. Man darf also neugierig sein auf vielfältige, kulinarische Verführungen.

Feuerwerk und Feuerwehr

Die Freitagnacht begrüßt WILMA mit einer großen Pyroshow, ausklingen wird das Festival am Sonntag mit ener Brandübung der Freiwilligen Feuerwehr, die zum Fest ihr 30-jähriges Bestehen feiert. Überhaupt wird sich der Sonntag als Familientag zeigen. Es wird Auftritte der MTV Step Kids geben, der Landfrauen Trachtengruppe und des Shanty-Chors „Die Nordlichter“. Dazu gibts natürlich lecker Kaffee und Kuchen.

Wir freuen uns, WILMA auf dem Weg in die Herzen unserer Region kräftig zu unterstützen!

Liebe Kundinnen und Kunden, morgen, Donnerstag, den 1. Juni, findet unsere Betriebsversammlung statt. Deshalb bleibt das Servicecenter von 7-13 Uhr geschlossen – schließlich sollen auch unsere Kolleginnen und Kollegen von dort daran teilnehmen können. Am Nachmittag sind wir wie gewohnt wieder persönlich für Sie da.

 

Himmelfahrt bietet sich vielen Menschen die Chance auf ein verlängertes Wochenende – auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Deshalb bleibt unser Servicecenter am Freitag, den 19. Mai geschlossen. Wir setzen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und uns ein langes, sonniges und entspanntes Wochenende.

Ab Montag, den 22. Mai sind wir wie gewohnt wieder ab 8 Uhr im Klosterhof 31 für Sie da. Und natürlich erreichen Sie unseren Störungsdienst in dringenden Fälle auch Himmelfahrt und am Wochenende rund um die Uhr.

 

 

Mehr Zeit für Gespräche, Beratung, Infos. Um auch persönlich noch besser erreichbar zu sein, erweitern wir ab Mai die Öffnungszeiten unseres Servicecenters. Am „langen Dienstag“ sind wir dann zum Beispiel von 10 bis 18 Uhr durchgehend erreichbar.

Die neuen Servicezeiten im Überblick

  • Montag: 8-12 und 13-16 Uhr
  • Dienstag: 10-18 Uhr
  • Mittwoch: 8-12 und 13-16 Uhr
  • Donnerstag: 8-12 und 13-16 Uhr
  • Freitag: 8-13 Uhr

Ab März fallen die Abschläge für Erdgas, Strom und Fernwärme für Kundinnen und Kunden im Verbund der Stadtwerke Steinburg niedriger aus. Rund 70.000 Informationsschreiben zu den Preisbremsen sind unterwegs. In den Briefen klären wir Sie darüber auf, wie sich die Zuschussmaßnahmen des Bundes konkret auf jeden einzelnen Haushalt auswirken.

Erst Anfang vergangener Woche haben wir die letzten Testdurchläufe mit den Buchungssystemen hinter uns gebracht. Davor lag wochenlange gemeinsame Arbeit mit einem IT-Dienstleister, um die Anforderungen des Bundes an die Informationsschreiben umzusetzen. Denn: Entlastungskontingente, Entlastungsbeträge und vor allem die „preisgebremsten” Abschläge bei Strom, Erdgas und Fernwärme fallen für alle Kundinnen und Kunden individuell und verbrauchsabhängig aus. Damit die Schreiben leicht zu lesen und zu verstehen sind, haben wir ihnen zusätzlich einen Erklär-Bogen beigelegt – quasi als Legende. An diesem Muster zeigen wir auf, welche Info wo steht und was sie bedeutet.

Die gute Nachricht für Sie lautet jedenfalls: Zum 1.3. greifen die neuen, geminderten Abschläge. Im März-Abschlag sind dabei auch schon die Entlastungen für die Monate Januar und Februar enthalten. Der Flaschenhals ist im Moment allenfalls noch die Auslieferung der Briefe. Wir bitten Sie um Verständnis, falls Sie Ihr Schreiben erst in der zweiten Wochenhälfte bekommen. Es ist trotzdem sichergestellt, dass ab März schon die neuen, niedrigeren Abschläge eingezogen werden. Für Kundinnen und Kunden, die selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, empfehlen wir: Warten Sie, bis Sie Ihr Schreiben erhalten haben und überweisen Sie dann den neuen, reduzierten Abschlag.

Die hohen Preise für Wärme und Strom belasten Haushalte und Betriebe stark. Die Bundesregierung hat daher seit dem Frühjahr umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Jetzt kommen zusätzlich die Strom- und Gaspreisbremse. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Wie sollen die Preisbremsen funktionieren?

Für Privathaushalte und kleinere Unternehmen (Wärmeverbrauch bis 1,5 Mio. kWh, Stromverbrauch bis 30.000 kWh) arbeiten alle Energiepreisbremsen nach einem sehr ähnlichen Prinzip.

  • Auf Basis Ihrer zurückliegenden Verbräuche wird Ihr Kontingent für 2023 veranschlagt.
  • Für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs begrenzt das Gesetz den Preis pro Kilowattstunde (kWh) – und zwar inklusive aller Steuern und Abgaben, Umlagen und Netzentgelte.Die Kosten für die Preisdeckel übernimmt bei Gas und Fernwärme der Bund. Beim Strom fließen auch Mittel ein, die über die Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne bestimmter Energieerzeugungsunternehmen entstehen.Für die restlichen 20 Prozent Ihres Verbrauchs, also den Verbrauch, der über das Basiskontingent hinausgeht, gelten die Preise des Versorgers.

Welche Preise gelten für die 80 Prozent Basisverbrauch?

  • Bei Erdgas wird der Preis auf 12 Cent brutto pro kWh gedeckelt.
  • Für Fernwärmekundinnen und -kunden liegt der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent/kWh.
  • Der Strompreis wird auf 40 Cent/kWh brutto festgelegt

Ab wann sollen die Preisbremsen gelten?

Alle Preisbremsen gelten ab März 2023 bis Dezember 2023, mit einer Verlängerungsoption bis April 2024. Für Januar und Februar 2023 sollen die Entlastungsbeträge rückwirkend berücksichtigt werden. Das bedeutet: Die erste Entlastung im März 2023 umfasst den Zeitraum ab Jahresbeginn.

Woher weiß ich meine neuen Abschläge?

Wir werden Sie bis zum 1. März 2023 über die Höhe der „gedeckelten“ Abschläge informieren – sowohl bei Strom als auch bei Gas bzw. Fernwärme. Darüber hinaus teilen wir Ihnen dann mit, welche Verbräuche bei Ihnen als Entlastungskontingente (80 % des veranschlagten Gesamtverbrauchs bei Strom, Gas und Fernwärme) zugrunde gelegt werden und wie hoch sich Ihre Ersparnis durch die Preisdeckel darstellt.

Lohnt sich Energiesparen unter den Preisbremsen überhaupt noch?

Unbedingt! Und dafür gibt es drei Gründe:

  • Nur ein Teil des Verbrauchs wird subventioniert.
  • Dem Klima schaden subventionierte CO2-Emissionen genauso wie nicht subventionierte.
  • Und: Wer Energie spart, kann finanziell profitieren! Denn in der kommenden Jahresrechnung werden eingesparte Kilowattstunden mit dem nicht gedeckelten, höheren Tarifpreis vergütet!

Wie kann ich durch Energiesparen finanziell profitieren?

In der Jahresabrechnung 2023 wird am Ende der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Liegt der unter dem veranschlagten, wird jede gesparten Kilowattstunden mit dem nicht gedeckelten Tarifpreis verrechnet. Kurz: Wer Energie spart, profitiert!

Ein Rechenbeispiel zur Gaspreisbremse:

  • Gasverbrauch 15.000 kWh im Jahr – bei einem Vertragspreis von 15 Cent/kWh
  • Kosten des Jahresverbrauchs ohne Gaspreisbremse: 2.250
  • Kosten des Jahresverbrauchs mit Preisbremse: 1.890 €
    • Berechnung: 80 Prozent des Verbrauchs (in unserem Beispiel sind das 12.000 kWh) kosten 12 Cent pro kWh; die restlichen 20 Prozent (also 3.000 kWh) kosten 15 Cent je kWh

Sie sparen in unserem Beispiel 2023 also 360 € durch die Gaspreisbremse. Dieser Betrag wird zu gleichen Teilen auf Ihre monatlichen Abschläge verteilt. Die Entlastung für Januar und Februar erhalten Sie zu dem Zeitpunkt, an dem der Märzabschlag fällig wird (das kann April sein, wenn Ihr monatlicher Abschlag jeweils nachträglich zu zahlen ist)

Beispielhafte Einsparpotenziale:

  • Guthaben per Jahresrechnung bei 1.000 kWh Einsparung: 150,00 €
  • Guthaben per Jahresrechnung bei 5.000 kWh Einsparung: 750,00 €

Eigenes Einsparpotenzial berechnen

Sie haben die wesentliche Daten zu Ihrem Strom- und Gasverbrauch zur Hand? Dann können Sie hier berechnen, was die Preisbremsen für Sie bringen, zumindest näherungsweise. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat einen Preisbremsenrechner entwickelt, den wir Ihnen hier gerne zur Verfügung stellen.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.bdew.de zu laden.

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– Alle Angaben ohne Gewähr –

Was bedeuten die Preisbremsen für Industriekunden?

Im Bereich Wärme erhalten Großverbraucher ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres Gas-Verbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh bzw. 7,5 ct/kWh bei größeren Fernwärmekunden.

Stromkundinnen und -kunden mit einem Verbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an.

 

In den Rathäusern der Region Aufmerksamkeit zu bekommen, ist für eine Aktion wie EnerWIEsparen ein schönes Feedback. Deshalb hat uns die Unterstützung von Bürgermeister Walter Schulz sehr gefreut. Ihm gefalle, dass wir den Menschen einen leichten Zugang verschaffen. Schwer sei die ganze Krisen- und Kriegsthematik von allein. „Energiesparen ist schon fast ein Reizwort in diesem Winter. Ich bin dankbar, dass die Stadtwerke die Energielage zu ihrem Thema machen“, betont Wilsters Bürgermeister. Es komme darauf an, dass sich niemand alleingelassen fühle. „Es wäre toll, wenn sich die Internetseite enerwiesparen.de zu einer Online-Plattform für viele Ideen und hilfreichen Austausch entwickelt.“

(Foto oben, v.l.n.r.: Werkleiter René Quurk, Stellvertreterin Elina Hesse, Wilsters Bürgermeister Walter Schulz)

Fangen wir mit einem aktuellen und besonders perfiden Fall an: Jemand klingelt an der Haustür. Es geht um Strom und der Mann an der Tür erzählt, er könne ein günstiges und gutes Angebot unterbreiten. Die Energiekosten sind aktuell hoch, also will sich die Wohnungsmieterin mal anhören, was der Verkäufer zu bieten hat. Rasch sorgt der Eindringling dafür, die Stadtwerke-Unterlagen zu sehen – und mit dem Versprechen, 150 Euro günstiger zu sein, entlockt der Mann der Dame ihre Unterschrift. Dann geht alles ganz schnell, und der Typ ist wieder aus der Tür. Erst als die Dame bemerkt, dass sie gar keine Kopie der unterschriebenen Unterlagen hat, schöpft sie Verdacht – und meldet sich besorgt bei uns. Die Fakten:

  • Wer keine Anschrift seines Vertragspartners hat, kann nicht widerrufen. Nach 14 Tagen ist das Widerrufsrecht verstrichen. Oft warten die Trickser mit der Zusendung der Vertragsunterlagen, bis die Frist um ist.
  • Melden Sie sich in so einem Fall so rasch wie möglich bei uns unter der Nummer 04823 9900. Lassen Sie einen Vermerk hinterlegen, dass Sie nicht kündigen wollen. Wir lehnen dann den Antrag auf Lieferantenwechsel ab, sobald er bei uns eintrifft. Das hilft in den allermeisten Fällen. Wenn nicht, bleibt ihnen nur die ordentliche Kündigung des neuen Energielieferanten.
  • Am besten: Sie schließen erst gar keinen Vertrag an der Haustür ab. Lassen Sie sich eine Visitenkarte geben und verweisen Sie darauf, dass Sie sich melden würden, falls Sie ein Angebot gemacht bekommen möchten.

Bei Telefonverträgen haben Sie etwas bessere Karten

Gern melden sich dubiose Energieverkäufer auch per Telefon. Hier gilt es, vor allem eines zu beherzigen: Niemals die Zählernummer herausgeben! Sie genügt, um eine Vertragskündigung und einen Versorgerwechsel anzustoßen. Falls das ohne Ihr Wollen passiert: Ihre Widerrufsfrist beginnt erst, wenn Ihnen der neue Vertrag zugegangen ist. Sie haben dann 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

Was Sie tun können, um Telefontricksern nicht auf den Leim zu gehen:

  • Machen Sie den Anrufer oder die Anruferin darauf aufmerksam: Werbeanrufe per Telefon sind ohne Ihre Einwilligung verboten.
  • Geben Sie niemals Kundendaten heraus.
  • Lassen Sie sich den Namen des Anrufers oder der Anruferin, die Telefonnummer und den Namen des Unternehmens geben, für das angerufen wird.
  • Kontaktieren Sie uns, Ihre Informationen helfen uns, Schritte gegen unseriöse Firmen zu unternehmen und andere Kundinnen und Kunden zu warnen.
  • Melden Sie unerlaubte Telefonwerbung auch der Bundesnetzgentur.

Und wie gesagt, falls das Kind schon in den Brunnen gefallen ist: Sobald Sie Ihre Auftragsbestätigung oder Vertragsunterlagen bekommen, widersprechen Sie per Einschreiben und Rückschein. 14 Tage haben Sie dafür Zeit. Eine Mustervorlage für Ihren Widerruf finden Sie hier bei der Verbraucherzentrale.

Gute Nachrichten waren für Gaskundinnen und -kunden in den zurückliegenden Monaten eher rar. Umso erfreulicher daher, dass der Trading Hub Europe (THE) nun mitgeteilt hat, dass bei der Gasspeicherumlage an den aktuellen 0,059 Cent pro Kilowattstunde festgehalten wird. Das Gesetz zu dieser Umlage schreibt vor, ihre Höhe regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen. Die nächste Überprüfung findet nun zum 1. Juli 2023 statt.

Die Gasspeicherumlage wird seit dem 1. Oktober 2022 erhoben. Sie federt die Kosten ab, die entstehen, um deutsche Gasspeicher rechtzeitig und ausreichend zu füllen. Zum April 2024 soll die Umlage wieder auslaufen. Für diesen Winter hatte Deutschland seine Speicherziele vorzeitig erreicht. Seit dem 15.11.2022 sind die nationalen Gasspeicher zu 100 Prozent gefüllt.