Die hohen Preise für Wärme und Strom belasten Haushalte und Betriebe stark. Die Bundesregierung hat daher seit dem Frühjahr umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Jetzt kommen zusätzlich die Strom- und Gaspreisbremse. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Wie sollen die Preisbremsen funktionieren?

Für Privathaushalte und kleinere Unternehmen (Wärmeverbrauch bis 1,5 Mio. kWh, Stromverbrauch bis 30.000 kWh) arbeiten alle Energiepreisbremsen nach einem sehr ähnlichen Prinzip.

  • Auf Basis Ihrer zurückliegenden Verbräuche wird Ihr Kontingent für 2023 veranschlagt.
  • Für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs begrenzt das Gesetz den Preis pro Kilowattstunde (kWh) – und zwar inklusive aller Steuern und Abgaben, Umlagen und Netzentgelte.Die Kosten für die Preisdeckel übernimmt bei Gas und Fernwärme der Bund. Beim Strom fließen auch Mittel ein, die über die Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne bestimmter Energieerzeugungsunternehmen entstehen.Für die restlichen 20 Prozent Ihres Verbrauchs, also den Verbrauch, der über das Basiskontingent hinausgeht, gelten die Preise des Versorgers.

Welche Preise gelten für die 80 Prozent Basisverbrauch?

  • Bei Erdgas wird der Preis auf 12 Cent brutto pro kWh gedeckelt.
  • Für Fernwärmekundinnen und -kunden liegt der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent/kWh.
  • Der Strompreis wird auf 40 Cent/kWh brutto festgelegt

Ab wann sollen die Preisbremsen gelten?

Alle Preisbremsen gelten ab März 2023 bis Dezember 2023, mit einer Verlängerungsoption bis April 2024. Für Januar und Februar 2023 sollen die Entlastungsbeträge rückwirkend berücksichtigt werden. Das bedeutet: Die erste Entlastung im März 2023 umfasst den Zeitraum ab Jahresbeginn.

Woher weiß ich meine neuen Abschläge?

Wir werden Sie bis zum 1. März 2023 über die Höhe der „gedeckelten“ Abschläge informieren – sowohl bei Strom als auch bei Gas bzw. Fernwärme. Darüber hinaus teilen wir Ihnen dann mit, welche Verbräuche bei Ihnen als Entlastungskontingente (80 % des veranschlagten Gesamtverbrauchs bei Strom, Gas und Fernwärme) zugrunde gelegt werden und wie hoch sich Ihre Ersparnis durch die Preisdeckel darstellt.

Lohnt sich Energiesparen unter den Preisbremsen überhaupt noch?

Unbedingt! Und dafür gibt es drei Gründe:

  • Nur ein Teil des Verbrauchs wird subventioniert.
  • Dem Klima schaden subventionierte CO2-Emissionen genauso wie nicht subventionierte.
  • Und: Wer Energie spart, kann finanziell profitieren! Denn in der kommenden Jahresrechnung werden eingesparte Kilowattstunden mit dem nicht gedeckelten, höheren Tarifpreis vergütet!

Wie kann ich durch Energiesparen finanziell profitieren?

In der Jahresabrechnung 2023 wird am Ende der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Liegt der unter dem veranschlagten, wird jede gesparten Kilowattstunden mit dem nicht gedeckelten Tarifpreis verrechnet. Kurz: Wer Energie spart, profitiert!

Ein Rechenbeispiel zur Gaspreisbremse:

  • Gasverbrauch 15.000 kWh im Jahr – bei einem Vertragspreis von 15 Cent/kWh
  • Kosten des Jahresverbrauchs ohne Gaspreisbremse: 2.250
  • Kosten des Jahresverbrauchs mit Preisbremse: 1.890 €
    • Berechnung: 80 Prozent des Verbrauchs (in unserem Beispiel sind das 12.000 kWh) kosten 12 Cent pro kWh; die restlichen 20 Prozent (also 3.000 kWh) kosten 15 Cent je kWh

Sie sparen in unserem Beispiel 2023 also 360 € durch die Gaspreisbremse. Dieser Betrag wird zu gleichen Teilen auf Ihre monatlichen Abschläge verteilt. Die Entlastung für Januar und Februar erhalten Sie zu dem Zeitpunkt, an dem der Märzabschlag fällig wird (das kann April sein, wenn Ihr monatlicher Abschlag jeweils nachträglich zu zahlen ist)

Beispielhafte Einsparpotenziale:

  • Guthaben per Jahresrechnung bei 1.000 kWh Einsparung: 150,00 €
  • Guthaben per Jahresrechnung bei 5.000 kWh Einsparung: 750,00 €

Eigenes Einsparpotenzial berechnen

Sie haben die wesentliche Daten zu Ihrem Strom- und Gasverbrauch zur Hand? Dann können Sie hier berechnen, was die Preisbremsen für Sie bringen, zumindest näherungsweise. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat einen Preisbremsenrechner entwickelt, den wir Ihnen hier gerne zur Verfügung stellen.

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– Alle Angaben ohne Gewähr –

Was bedeuten die Preisbremsen für Industriekunden?

Im Bereich Wärme erhalten Großverbraucher ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres Gas-Verbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh bzw. 7,5 ct/kWh bei größeren Fernwärmekunden.

Stromkundinnen und -kunden mit einem Verbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an.

 

In den Rathäusern der Region Aufmerksamkeit zu bekommen, ist für eine Aktion wie EnerWIEsparen ein schönes Feedback. Deshalb hat uns die Unterstützung von Bürgermeister Walter Schulz sehr gefreut. Ihm gefalle, dass wir den Menschen einen leichten Zugang verschaffen. Schwer sei die ganze Krisen- und Kriegsthematik von allein. „Energiesparen ist schon fast ein Reizwort in diesem Winter. Ich bin dankbar, dass die Stadtwerke die Energielage zu ihrem Thema machen“, betont Wilsters Bürgermeister. Es komme darauf an, dass sich niemand alleingelassen fühle. „Es wäre toll, wenn sich die Internetseite enerwiesparen.de zu einer Online-Plattform für viele Ideen und hilfreichen Austausch entwickelt.“

(Foto oben, v.l.n.r.: Werkleiter René Quurk, Stellvertreterin Elina Hesse, Wilsters Bürgermeister Walter Schulz)

Fangen wir mit einem aktuellen und besonders perfiden Fall an: Jemand klingelt an der Haustür. Es geht um Strom und der Mann an der Tür erzählt, er könne ein günstiges und gutes Angebot unterbreiten. Die Energiekosten sind aktuell hoch, also will sich die Wohnungsmieterin mal anhören, was der Verkäufer zu bieten hat. Rasch sorgt der Eindringling dafür, die Stadtwerke-Unterlagen zu sehen – und mit dem Versprechen, 150 Euro günstiger zu sein, entlockt der Mann der Dame ihre Unterschrift. Dann geht alles ganz schnell, und der Typ ist wieder aus der Tür. Erst als die Dame bemerkt, dass sie gar keine Kopie der unterschriebenen Unterlagen hat, schöpft sie Verdacht – und meldet sich besorgt bei uns. Die Fakten:

  • Wer keine Anschrift seines Vertragspartners hat, kann nicht widerrufen. Nach 14 Tagen ist das Widerrufsrecht verstrichen. Oft warten die Trickser mit der Zusendung der Vertragsunterlagen, bis die Frist um ist.
  • Melden Sie sich in so einem Fall so rasch wie möglich bei uns unter der Nummer 04823 9900. Lassen Sie einen Vermerk hinterlegen, dass Sie nicht kündigen wollen. Wir lehnen dann den Antrag auf Lieferantenwechsel ab, sobald er bei uns eintrifft. Das hilft in den allermeisten Fällen. Wenn nicht, bleibt ihnen nur die ordentliche Kündigung des neuen Energielieferanten.
  • Am besten: Sie schließen erst gar keinen Vertrag an der Haustür ab. Lassen Sie sich eine Visitenkarte geben und verweisen Sie darauf, dass Sie sich melden würden, falls Sie ein Angebot gemacht bekommen möchten.

Bei Telefonverträgen haben Sie etwas bessere Karten

Gern melden sich dubiose Energieverkäufer auch per Telefon. Hier gilt es, vor allem eines zu beherzigen: Niemals die Zählernummer herausgeben! Sie genügt, um eine Vertragskündigung und einen Versorgerwechsel anzustoßen. Falls das ohne Ihr Wollen passiert: Ihre Widerrufsfrist beginnt erst, wenn Ihnen der neue Vertrag zugegangen ist. Sie haben dann 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

Was Sie tun können, um Telefontricksern nicht auf den Leim zu gehen:

  • Machen Sie den Anrufer oder die Anruferin darauf aufmerksam: Werbeanrufe per Telefon sind ohne Ihre Einwilligung verboten.
  • Geben Sie niemals Kundendaten heraus.
  • Lassen Sie sich den Namen des Anrufers oder der Anruferin, die Telefonnummer und den Namen des Unternehmens geben, für das angerufen wird.
  • Kontaktieren Sie uns, Ihre Informationen helfen uns, Schritte gegen unseriöse Firmen zu unternehmen und andere Kundinnen und Kunden zu warnen.
  • Melden Sie unerlaubte Telefonwerbung auch der Bundesnetzgentur.

Und wie gesagt, falls das Kind schon in den Brunnen gefallen ist: Sobald Sie Ihre Auftragsbestätigung oder Vertragsunterlagen bekommen, widersprechen Sie per Einschreiben und Rückschein. 14 Tage haben Sie dafür Zeit. Eine Mustervorlage für Ihren Widerruf finden Sie hier bei der Verbraucherzentrale.

Gute Nachrichten waren für Gaskundinnen und -kunden in den zurückliegenden Monaten eher rar. Umso erfreulicher daher, dass der Trading Hub Europe (THE) nun mitgeteilt hat, dass bei der Gasspeicherumlage an den aktuellen 0,059 Cent pro Kilowattstunde festgehalten wird. Das Gesetz zu dieser Umlage schreibt vor, ihre Höhe regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen. Die nächste Überprüfung findet nun zum 1. Juli 2023 statt.

Die Gasspeicherumlage wird seit dem 1. Oktober 2022 erhoben. Sie federt die Kosten ab, die entstehen, um deutsche Gasspeicher rechtzeitig und ausreichend zu füllen. Zum April 2024 soll die Umlage wieder auslaufen. Für diesen Winter hatte Deutschland seine Speicherziele vorzeitig erreicht. Seit dem 15.11.2022 sind die nationalen Gasspeicher zu 100 Prozent gefüllt.

Die von der Bundesregierung vorgesehene Gaspreisbremse besteht aus zwei Maßnahmen. Die erste sieht vor, dass der Bund den Gasabschlag übernimmt, den Verbraucherinnen und Verbraucher im Dezember an ihre Versorger zahlen. Wir erklären, wie genau das passieren soll:

Was ist bei der Einmalzahlung im Dezember zu beachten?

Die Einmalzahlung bezieht sich nur auf Ihre Gaskosten. Bitte zahlen Sie die Abschläge für Strom und Wasser weiter, um hier nicht in Rückstand zu geraten.

Was muss ich tun, um die Entlastung für Dezember zu erhalten?

In Wilster haben wir die Situation, dass Sie im Dezember gar keinen Abschlag an die Stadtwerke Wilster zahlen. Damit Sie die Entlastung trotzdem erhalten,  „verschieben“ wir für Sie die Einmalzahlung quasi in den Januar. Für Sie bedeutet das:

  • Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung gegeben haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wir werden den Gasabschlag im Januar nicht einziehen.
  • Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, reduzieren Sie ihn bitte für Januar um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Dezember 2023 erhalten.
  • Wenn Sie Ihre Überweisung monatlich selbst vornehmen, reduzieren Sie ihre Zahlung bitte für Januar um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Dezember 2023 erhalten

Entspricht die Höhe der Einmalzahlung genau meinem monatlichen Gasabschlag?

Nein, denn als Kunde der Stadtwerke Wilster sind Ihre jährlichen Gaskosten auf 11 Abschläge verteilt. Die Bundesregierung hat die Höhe der Einmalzahlung auf 1/12 der Gaskosten festgesetzt. Da 1/12 weniger ist als 1/11 wird die einmalige Dezemberentlastung also von ihrem monatlichen Abschlag abweichen. Die Differenz werden wir in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigen.

Wie errechnet sich der Betrag für die Einmalzahlung?

Die Bundesregierung hat die Berechnung so festgesetzt: 1/12 Ihres Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Arbeitspreis für Gas, wie er im Dezember 2022 für Sie gilt. Dazu kommt 1/12 des Grundbetrages, wie ihn Ihr Gastarif vorsieht.

Mein diesjähriger Jahresverbrauch steht noch gar nicht fest – kann ich die Höhe der Dezemberhilfe steigern, indem ich jetzt noch meinen Abschlag erhöhe?

Nein. Die Höhe der Einmalhilfe im Dezember richtet sich nach einer Prognose über Ihren diesjährigen Gasverbrauch. In sie fließen zahlreiche Aspekte ein, um einen realistischen Wert zu erhalten – etwa Ihr Vorjahresverbrauch, Witterungsgegebenheiten, bauliche Energieeffizienzmaßnahmen und vieles mehr.

Am gestrigen Donnerstag gingen gegen 15 Uhr in vielen Wilsteraner Haushalten plötzlich die Lichter aus. Zunächst war unklar, was den Stromausfall verursacht hatte. Schnell wurde hingegen deutlich, dass rund 25 Prozent Wilsters betroffen waren. Unserer Technik gelang es in zwei Schritten, die Störung zu beseitigen. Mit Einbruch der Dunkelheit um ca. 18:30 Uhr floss der Strom überall in Wilster wieder.

Was war geschehen? Wie sich herausstellte, hatte ein Landwirt ein Erdkabel beschädigt, als er auf seinem Land Dränagerohre verlegte. Da ihm selbst der Unfall nicht auffiel, dauerte es für uns eine Weile, die Schadstelle zu verorten. Sobald uns das gelungen war, war es möglich den Strom in unserem Netz umzuleiten. So konnte das beschädigte Kabel stromlos bleiben und trotzdem war in ganz Wilster die Stromversorgung wieder hergestellt.

Aktuell laufen die Tiefbauarbeiten auf der betroffenen landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Reparatur des beschädigten Teils unseres Stromnetzes wird zeitnah abgeschlossen sein.

Bitte beachten Sie, dass Hallenbad & Sauna am kommenden Montag wegen des Feiertags geschlossen bleiben. Dienstag sind wir wie gewohnt wieder für Sie da. Wir wünschen Ihnen ein langes und erholsames Wochenende!

Wir hören erneut von mehreren Kunden, dass eine Drückerkolonne unterwegs ist – und sich diese Leute als Stadtwerke-Mitarbeiter ausgeben. Eine dringende Warnung: Es handelt sich NICHT um unsere Mitarbeiter. Geben Sie bitte keinesfalls sensible Daten wie Zählerstände oder Kundennummer weiter. Kommen Sie im Zweifel im Kundenzentrum vorbei oder rufen Sie uns an.

Das Thema Energie brennt zurzeit allen unter den Nägeln. Bei uns binden die zahlreichen Neuerungen bei Gas und Fernwärme gerade viel Kapazität. Dazu kommt: Der Ansturm auf unsere Telefone im Kundenservice ist hoch wie nie. Anfragen per Post und E-Mail nehmen enorm zu. Wir bitten Sie daher um Verständnis, falls Sie in die Warteschleife geraten oder eine Bearbeitung etwas länger dauert: Unser Team gibt sein Bestes, um jedes Anliegen rasch zu klären.

Der Hintergrund

Die aktuelle Lage stellt uns vor ungeahnte Herausforderungen. Seit Monaten ruft die Gaskrise immer neue Lösungen auf den Plan. Oft sind sie schon kurze Zeit später wieder hinfällig. Weil viele Ihrer Fragen in diese Richtung zielen, hier nochmals die zurzeit bekannten Infos im Überblick.

Gas- und Fernwärmepreise werden sinken

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Anstieg der Energiekosten zu begrenzen. Die drei wesentlichen Aspekte sind dabei im Augenblick:

  • die Gasumlage wird nicht erhoben
  • eine Gaspreisbremse soll künftig die Kosten für Gas deckeln
  • die Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme sinkt von 19 auf 7 %

Wirklich sicher ist zurzeit dabei nur, dass die Gasumlage entfällt und der Gaspreis damit netto um 2,41 Cent pro Kilowattstunde (kWh) günstiger wird. Durch die Absenkung der Mehrwertsteuer verringern sich die tatsächlichen Kosten noch weiter. Wir werden die Senkung selbstverständlich 1:1 an Sie weitergeben.

Erhalten bleiben die Gasspeicherumlage (0,059 Cent/kWh netto) und die Regelenergieumlage (0,57 Cent/kWh netto). Sie erhalten in diesen Tagen aktualisierte Preisanpassungsschreiben, die diese Entwicklungen berücksichtigen.

Ausgestaltung der Gaspreisbremse noch unklar

Die angekündigte Gaspreisbremse soll die Wärmekosten noch weiter nach unten korrigieren. Zurzeit liegen Vorschläge auf dem Tisch, wonach die Bundesregierung in diesem Jahr eine weitere Einmalzahlung leisten könnte. Außerdem ist im Gespräch, ab dem kommenden Frühjahr die Preise für Gas zu deckeln – zumindest bis an eine gewisse Verbrauchsgrenze. Hier ist man aber auf Regierungsseite noch in der Diskussion. Eine Konkretisierung wird für die kommenden Wochen erwartet.

Übrigens: Auch wenn die Kosten für Wärme jetzt eingedämmt werden – Gas bleibt in diesem Winter ein knappes Gut. Wer sparsam damit umgeht hilft, dass wir alle gut über den Winter kommen.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission schlägt ein zweistufiges Entlastungsverfahren für Gas- und Fernwärmekunden vor. Die Zustimmung der Bundesregierung wird Mitte Oktober erwartet. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.tagesschau.de/inland/energiekrise-expertenkommission-101.html