„Bisher haben Sie für ihre Energielieferungen 11 Abschläge gezahlt. Das Jahr hat aber 12 Monate“, erläutert Werkleiter René Quurk. „Unsere neue Regelung schafft mehr Übersichtlichkeit und ist leichter nachzuvollziehen.“ Die Abschlagszahlungen auf 12 Teilbeträge umzulegen, entspricht einer Praxis, die Sie aus vielen andern Zusammenhängen kennen: etwa bei der Miete, der Telefonrechnung, dem Vereinsbeitrag. Deshalb haben Sie, unsere Kundinnen und Kunden, in Gesprächen immer wieder darauf hingewiesen, dass Ihnen eine Verteilung der Abschläge auf 12 Monate lieber wäre. Der neue Abschlagstermin wird ab 2024 immer am Ende eines Monats liegen.

Ablesekarten dieses Jahr erst im Dezember

Bemerkbar macht sich die neue Praxis erstmals bei den Ablesekarten. Bisher erhielten Sie die im November – in diesem Jahr werden sie im Dezember in den Briefkästen sein. Apropos: Sehr gern erhalten wir Ihre Zählerstände online. Das spart Postransportwege und geht schnell und einfach. Wir haben dafür eigens ein Ablese-Portal eingerichtet. Sie erreichen es im Internet unter ablesung.stadtwerke-wilster.de

Unkomplizierter Übergang

Da wir in diesem Jahr die Abrechnung erstmalig zum Jahreswechsel machen, fällt der Dezember bereits mit in den Abrechnungszeitraum. Wir bieten mehrere Optionen an, damit es hier nicht zu unverschuldeten Nachzahlungen kommt. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, braucht nichts zu tun. Wir erheben dann im Dezember einen weiteren monatlichen Abschlag und passen die neuen monatlichen Abschläge für 2024 automatisch an. Wer per Dauerauftrag oder Überweisung zahlt, kann im Dezember eine weitere Zahlung leisten. Aber, so betont unser Werkleiter: „Es ist ebenso möglich, gar nichts zu unternehmen. Wir berücksichtigen den Dezemberverbrauch dann in der diesjährigen Jahresschlussrechnung.“

Neue Tarifnamen

Mit der neuen Abrechnungs- und Abschlagspraxis wollen wir Ihnen eine verbesserte Übersichtlichkeit bieten. Als ‚Eure Stadtwerke‘ nehmen wir ernst, was Sie uns mit auf den Weg geben. Und wo immer es geht, suchen wir dann nach guten Umsetzungen. Auch in puncto Tarifnamen zum Beispiel. Unter dem Aspekt der Einfachheit haben wir sie ebenfalls überarbeitet. Künftig heißen der Grundversorgungs-Tarif „Euer Basis-Strom“ bzw. „Euer Basis-Gas“; Sonderverträge lauten in Zukunft auf „Euer Zuhause-Strom“ bzw. „Euer Zuhause-Gas.“ „Ansonsten ändert sich an den Tarifen nichts,“ sagt René Quurk, „Sie behalten selbstverständlich unverändert Ihre guten Konditionen.“