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Kundenzentrum:
Klosterhof 31 |
25554 Wilster
Öffnungszeiten:
Mo | Mi | Do: 8-12 und 13-16 Uhr
Di: 10-18 Uhr | Fr: 8-13 Uhr
FAQ

Sie finden uns ab Montag, den 4, Dezember übergangsweise in der alten Sparkassenfilliale Am Markt 5. Unser endgültiger Umzug in die Rathausstraße 68 (vormals Haushaltsausstatter Kruse) verzögert sich. Die Umbauarbeiten dort sind leider in Zeitverzug geraten.

Aber gut, solche Holprigkeiten passieren. Und damit wir am 4 Dezember am Markt sofort wieder 100 Prozent für Sie da sind, haben wir uns entschieden, am 30. November und 1. Dezember kurzfristig zu schließen. Um den Transport von Möbeln und Unterlagen sowie die Installation der erforderlichen Technik zu koordinieren, gibt es nämlich eine ganze Menge zu tun. Wir freuen uns jedenfalls darauf, am neuen Ort mit neuem Elan für Sie da zu sein!

 

Trotz zahlreicher globaler Krisen, sind die Preise an den Energiemärkten zuletzt gesunken. Diese Nachlässe geben die Stadtwerke Wilster ab dem 1. Januar 2024 an Sie weiter. Die Preisminderungen fallen deutlich aus. Ihre Energie von den Stadtwerken verbilligt sich im Schnitt um ca. 20 Prozent.

Tarifsenkung bei Strom besonders deutlich

Als unsere Kundinnen und Kunden wissen Sie: Geld, das Sie für Ihre Stadtwerke-Energie zahlen, bleibt in der Region und trägt hier vor Ort zu wachsender Lebensqualität bei. Trotzdem sind Preise ein heikles Thema. Deshalb freuen wir uns, dass wir sie jetzt so deutlich senken können.

  • Bei Strom reduzieren wir pro Kilowattstunde um gut 22 Cent in der flexiblen Grundversorgung und in den längerfristigen Sonderverträgen. Pro Kilowattstunde macht das 10,86 Cent aus. Bei einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh Strom errechnet sich so eine Ersparnis zwischen 271,50 Euro im Jahr.
  • Bei Erdgas ist die Lage nach wie vor angespannt. Die krassen Preisrekorde aus dem Herbst 2022 sind zwar passé. Die Preise liegen aber immer noch doppelt so hoch wie vor dem Überfall Russlands auf die Ukraine. Zum Januar 2024 senken wir aber auch bei Erdgas um rund 18 Prozent. Bei einem angenommenen Verbrauch von 15.000 kWh Gas ergibt sich eine Ersparnis zwischen knapp 417 Euro im Jahr.

Die Preise im Überblick

Arbeitspreis Strom

  • Aktueller Preis in der Grundversorgung 49,42 ct/kWh. Ab 1.1.2024 38,56 ct/kWh.
  • Aktueller Preis Sondervertrag 47,51 ct/kWh. Ab 1.1.2024 36,65 ct/kWh.

Arbeitspreis Erdgas:

  • Aktueller Preis in der Grundversorgung 15,60 ct/kWh. Ab 1.1.2024 12,82 ct/kWh.
  • Aktueller Preis Sondervertrag 15,04 ct/kWh. Ab 1.1.2024 12,26 ct/kWh.

Politische Unwägbarkeiten

Wir kommen unserem Auftrag sehr gerne nach, Sie sechs Wochen vor Eintritt einer Preisänderung zu informieren. Die Crux dieses Mal: Einige preisrelevante politische Entscheidungen sind noch gar nicht gefällt. So nehmen wir bisher zwar an, dass die Preisbremsen bis zum 30. April verlängert werden. Entschieden ist das nicht. Bei Erdgas kommen weitere Unsicherheiten hinzu. Unklar ist, ob die Gas-Speicherumlage erhöht wird und ob die Mehrwertsteuer bei sieben Prozent bleibt. Dafür wissen wir sicher, dass die Netzentgelte im Norden weiter steigen. In Wilster beim Strom sogar um über einen Cent pro Kilowattstunde. Auch vor diesem Hintergrund sind wir mit unseren Preissenkungen so weit gegangen, wie es wirtschaftlich vertretbar ist.

Sie haben Fragen, melden Sie sich – wir helfen Ihnen gern weiter.

„Bisher haben Sie für ihre Energielieferungen 11 Abschläge gezahlt. Das Jahr hat aber 12 Monate“, erläutert Werkleiter René Quurk. „Unsere neue Regelung schafft mehr Übersichtlichkeit und ist leichter nachzuvollziehen.“ Die Abschlagszahlungen auf 12 Teilbeträge umzulegen, entspricht einer Praxis, die Sie aus vielen andern Zusammenhängen kennen: etwa bei der Miete, der Telefonrechnung, dem Vereinsbeitrag. Deshalb haben Sie, unsere Kundinnen und Kunden, in Gesprächen immer wieder darauf hingewiesen, dass Ihnen eine Verteilung der Abschläge auf 12 Monate lieber wäre. Der neue Abschlagstermin wird ab 2024 immer am Ende eines Monats liegen.

Ablesekarten dieses Jahr erst im Dezember

Bemerkbar macht sich die neue Praxis erstmals bei den Ablesekarten. Bisher erhielten Sie die im November – in diesem Jahr werden sie im Dezember in den Briefkästen sein. Apropos: Sehr gern erhalten wir Ihre Zählerstände online. Das spart Postransportwege und geht schnell und einfach. Wir haben dafür eigens ein Ablese-Portal eingerichtet. Sie erreichen es im Internet unter ablesung.stadtwerke-wilster.de

Unkomplizierter Übergang

Da wir in diesem Jahr die Abrechnung erstmalig zum Jahreswechsel machen, fällt der Dezember bereits mit in den Abrechnungszeitraum. Wir bieten mehrere Optionen an, damit es hier nicht zu unverschuldeten Nachzahlungen kommt. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, braucht nichts zu tun. Wir erheben dann im Dezember einen weiteren monatlichen Abschlag und passen die neuen monatlichen Abschläge für 2024 automatisch an. Wer per Dauerauftrag oder Überweisung zahlt, kann im Dezember eine weitere Zahlung leisten. Aber, so betont unser Werkleiter: „Es ist ebenso möglich, gar nichts zu unternehmen. Wir berücksichtigen den Dezemberverbrauch dann in der diesjährigen Jahresschlussrechnung.“

Neue Tarifnamen

Mit der neuen Abrechnungs- und Abschlagspraxis wollen wir Ihnen eine verbesserte Übersichtlichkeit bieten. Als ‚Eure Stadtwerke‘ nehmen wir ernst, was Sie uns mit auf den Weg geben. Und wo immer es geht, suchen wir dann nach guten Umsetzungen. Auch in puncto Tarifnamen zum Beispiel. Unter dem Aspekt der Einfachheit haben wir sie ebenfalls überarbeitet. Künftig heißen der Grundversorgungs-Tarif „Euer Basis-Strom“ bzw. „Euer Basis-Gas“; Sonderverträge lauten in Zukunft auf „Euer Zuhause-Strom“ bzw. „Euer Zuhause-Gas.“ „Ansonsten ändert sich an den Tarifen nichts,“ sagt René Quurk, „Sie behalten selbstverständlich unverändert Ihre guten Konditionen.“

Aufgrund der jährlichen Revision wird das Hallenbad Wilster vom 17. Juli bis zum 27. August geschlossen bleiben. In dieser Zeit werden beispielsweise die Becken entleert und die Verfliesung gründlich gereinigt und ausgebessert. Darüber hinaus finden viele weitere Kontrollen und Instandhaltungsmaßnahmen statt. So ist sichergestellt, dass in der kommenden Saison alle Systeme und Installationen einwandfrei funktionieren.

Das Team des Hallenbads Wilster freut sich darauf, seine Gäste ab dem 28. August wieder willkommen zu heißen.

Stadtfeste haben viele. WILMA haben nur wir! Die Vorfreude auf das neue Wilstermarsch Festival ist jedenfalls groß in Wilster und Umgebung. Drei tolle Tage soll in der Marschenstadt entspannt gefeiert und lecker gegessen werden. Das Festival will dabei ein Fest für alle sein – gleichgültig welchen Alters.

Viel Musik und Kulinarisches

Musik ist der gemeinsame Nenner aller drei WILMA-Tage. Abends steht Live-Musik auf dem Programm, nachts, wenn WILMA zur After-Show-Party ruft, zeigen DJs ihr Können. Motto: Solange jemand noch nicht mitwippt, ist der Abend noch nicht auf dem Höhepunkt. Rund um die Hauptbühne am Platz vor dem Colosseum stehen zahlreiche Getränke und Essens-Stationen. Man darf also neugierig sein auf vielfältige, kulinarische Verführungen.

Feuerwerk und Feuerwehr

Die Freitagnacht begrüßt WILMA mit einer großen Pyroshow, ausklingen wird das Festival am Sonntag mit ener Brandübung der Freiwilligen Feuerwehr, die zum Fest ihr 30-jähriges Bestehen feiert. Überhaupt wird sich der Sonntag als Familientag zeigen. Es wird Auftritte der MTV Step Kids geben, der Landfrauen Trachtengruppe und des Shanty-Chors „Die Nordlichter“. Dazu gibts natürlich lecker Kaffee und Kuchen.

Wir freuen uns, WILMA auf dem Weg in die Herzen unserer Region kräftig zu unterstützen!

Liebe Kundinnen und Kunden, morgen, Donnerstag, den 1. Juni, findet unsere Betriebsversammlung statt. Deshalb bleibt das Servicecenter von 7-13 Uhr geschlossen – schließlich sollen auch unsere Kolleginnen und Kollegen von dort daran teilnehmen können. Am Nachmittag sind wir wie gewohnt wieder persönlich für Sie da.

 

Himmelfahrt bietet sich vielen Menschen die Chance auf ein verlängertes Wochenende – auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Deshalb bleibt unser Servicecenter am Freitag, den 19. Mai geschlossen. Wir setzen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen und uns ein langes, sonniges und entspanntes Wochenende.

Ab Montag, den 22. Mai sind wir wie gewohnt wieder ab 8 Uhr im Klosterhof 31 für Sie da. Und natürlich erreichen Sie unseren Störungsdienst in dringenden Fälle auch Himmelfahrt und am Wochenende rund um die Uhr.

 

 

Mehr Zeit für Gespräche, Beratung, Infos. Um auch persönlich noch besser erreichbar zu sein, erweitern wir ab Mai die Öffnungszeiten unseres Servicecenters. Am „langen Dienstag“ sind wir dann zum Beispiel von 10 bis 18 Uhr durchgehend erreichbar.

Die neuen Servicezeiten im Überblick

  • Montag: 8-12 und 13-16 Uhr
  • Dienstag: 10-18 Uhr
  • Mittwoch: 8-12 und 13-16 Uhr
  • Donnerstag: 8-12 und 13-16 Uhr
  • Freitag: 8-13 Uhr

Ab März fallen die Abschläge für Erdgas, Strom und Fernwärme für Kundinnen und Kunden im Verbund der Stadtwerke Steinburg niedriger aus. Rund 70.000 Informationsschreiben zu den Preisbremsen sind unterwegs. In den Briefen klären wir Sie darüber auf, wie sich die Zuschussmaßnahmen des Bundes konkret auf jeden einzelnen Haushalt auswirken.

Erst Anfang vergangener Woche haben wir die letzten Testdurchläufe mit den Buchungssystemen hinter uns gebracht. Davor lag wochenlange gemeinsame Arbeit mit einem IT-Dienstleister, um die Anforderungen des Bundes an die Informationsschreiben umzusetzen. Denn: Entlastungskontingente, Entlastungsbeträge und vor allem die „preisgebremsten” Abschläge bei Strom, Erdgas und Fernwärme fallen für alle Kundinnen und Kunden individuell und verbrauchsabhängig aus. Damit die Schreiben leicht zu lesen und zu verstehen sind, haben wir ihnen zusätzlich einen Erklär-Bogen beigelegt – quasi als Legende. An diesem Muster zeigen wir auf, welche Info wo steht und was sie bedeutet.

Die gute Nachricht für Sie lautet jedenfalls: Zum 1.3. greifen die neuen, geminderten Abschläge. Im März-Abschlag sind dabei auch schon die Entlastungen für die Monate Januar und Februar enthalten. Der Flaschenhals ist im Moment allenfalls noch die Auslieferung der Briefe. Wir bitten Sie um Verständnis, falls Sie Ihr Schreiben erst in der zweiten Wochenhälfte bekommen. Es ist trotzdem sichergestellt, dass ab März schon die neuen, niedrigeren Abschläge eingezogen werden. Für Kundinnen und Kunden, die selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, empfehlen wir: Warten Sie, bis Sie Ihr Schreiben erhalten haben und überweisen Sie dann den neuen, reduzierten Abschlag.

Die hohen Preise für Wärme und Strom belasten Haushalte und Betriebe stark. Die Bundesregierung hat daher seit dem Frühjahr umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Jetzt kommen zusätzlich die Strom- und Gaspreisbremse. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Wie sollen die Preisbremsen funktionieren?

Für Privathaushalte und kleinere Unternehmen (Wärmeverbrauch bis 1,5 Mio. kWh, Stromverbrauch bis 30.000 kWh) arbeiten alle Energiepreisbremsen nach einem sehr ähnlichen Prinzip.

  • Auf Basis Ihrer zurückliegenden Verbräuche wird Ihr Kontingent für 2023 veranschlagt.
  • Für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs begrenzt das Gesetz den Preis pro Kilowattstunde (kWh) – und zwar inklusive aller Steuern und Abgaben, Umlagen und Netzentgelte.Die Kosten für die Preisdeckel übernimmt bei Gas und Fernwärme der Bund. Beim Strom fließen auch Mittel ein, die über die Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne bestimmter Energieerzeugungsunternehmen entstehen.Für die restlichen 20 Prozent Ihres Verbrauchs, also den Verbrauch, der über das Basiskontingent hinausgeht, gelten die Preise des Versorgers.

Welche Preise gelten für die 80 Prozent Basisverbrauch?

  • Bei Erdgas wird der Preis auf 12 Cent brutto pro kWh gedeckelt.
  • Für Fernwärmekundinnen und -kunden liegt der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent/kWh.
  • Der Strompreis wird auf 40 Cent/kWh brutto festgelegt

Ab wann sollen die Preisbremsen gelten?

Alle Preisbremsen gelten ab März 2023 bis Dezember 2023, mit einer Verlängerungsoption bis April 2024. Für Januar und Februar 2023 sollen die Entlastungsbeträge rückwirkend berücksichtigt werden. Das bedeutet: Die erste Entlastung im März 2023 umfasst den Zeitraum ab Jahresbeginn.

Woher weiß ich meine neuen Abschläge?

Wir werden Sie bis zum 1. März 2023 über die Höhe der „gedeckelten“ Abschläge informieren – sowohl bei Strom als auch bei Gas bzw. Fernwärme. Darüber hinaus teilen wir Ihnen dann mit, welche Verbräuche bei Ihnen als Entlastungskontingente (80 % des veranschlagten Gesamtverbrauchs bei Strom, Gas und Fernwärme) zugrunde gelegt werden und wie hoch sich Ihre Ersparnis durch die Preisdeckel darstellt.

Lohnt sich Energiesparen unter den Preisbremsen überhaupt noch?

Unbedingt! Und dafür gibt es drei Gründe:

  • Nur ein Teil des Verbrauchs wird subventioniert.
  • Dem Klima schaden subventionierte CO2-Emissionen genauso wie nicht subventionierte.
  • Und: Wer Energie spart, kann finanziell profitieren! Denn in der kommenden Jahresrechnung werden eingesparte Kilowattstunden mit dem nicht gedeckelten, höheren Tarifpreis vergütet!

Wie kann ich durch Energiesparen finanziell profitieren?

In der Jahresabrechnung 2023 wird am Ende der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Liegt der unter dem veranschlagten, wird jede gesparten Kilowattstunden mit dem nicht gedeckelten Tarifpreis verrechnet. Kurz: Wer Energie spart, profitiert!

Ein Rechenbeispiel zur Gaspreisbremse:

  • Gasverbrauch 15.000 kWh im Jahr – bei einem Vertragspreis von 15 Cent/kWh
  • Kosten des Jahresverbrauchs ohne Gaspreisbremse: 2.250
  • Kosten des Jahresverbrauchs mit Preisbremse: 1.890 €
    • Berechnung: 80 Prozent des Verbrauchs (in unserem Beispiel sind das 12.000 kWh) kosten 12 Cent pro kWh; die restlichen 20 Prozent (also 3.000 kWh) kosten 15 Cent je kWh

Sie sparen in unserem Beispiel 2023 also 360 € durch die Gaspreisbremse. Dieser Betrag wird zu gleichen Teilen auf Ihre monatlichen Abschläge verteilt. Die Entlastung für Januar und Februar erhalten Sie zu dem Zeitpunkt, an dem der Märzabschlag fällig wird (das kann April sein, wenn Ihr monatlicher Abschlag jeweils nachträglich zu zahlen ist)

Beispielhafte Einsparpotenziale:

  • Guthaben per Jahresrechnung bei 1.000 kWh Einsparung: 150,00 €
  • Guthaben per Jahresrechnung bei 5.000 kWh Einsparung: 750,00 €

Eigenes Einsparpotenzial berechnen

Sie haben die wesentliche Daten zu Ihrem Strom- und Gasverbrauch zur Hand? Dann können Sie hier berechnen, was die Preisbremsen für Sie bringen, zumindest näherungsweise. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat einen Preisbremsenrechner entwickelt, den wir Ihnen hier gerne zur Verfügung stellen.

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– Alle Angaben ohne Gewähr –

Was bedeuten die Preisbremsen für Industriekunden?

Im Bereich Wärme erhalten Großverbraucher ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres Gas-Verbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh bzw. 7,5 ct/kWh bei größeren Fernwärmekunden.

Stromkundinnen und -kunden mit einem Verbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an.