Bitte beachten Sie, dass Hallenbad & Sauna am kommenden Montag wegen des Feiertags geschlossen bleiben. Dienstag sind wir wie gewohnt wieder für Sie da. Wir wünschen Ihnen ein langes und erholsames Wochenende!

Wir hören erneut von mehreren Kunden, dass eine Drückerkolonne unterwegs ist – und sich diese Leute als Stadtwerke-Mitarbeiter ausgeben. Eine dringende Warnung: Es handelt sich NICHT um unsere Mitarbeiter. Geben Sie bitte keinesfalls sensible Daten wie Zählerstände oder Kundennummer weiter. Kommen Sie im Zweifel im Kundenzentrum vorbei oder rufen Sie uns an.

Das Thema Energie brennt zurzeit allen unter den Nägeln. Bei uns binden die zahlreichen Neuerungen bei Gas und Fernwärme gerade viel Kapazität. Dazu kommt: Der Ansturm auf unsere Telefone im Kundenservice ist hoch wie nie. Anfragen per Post und E-Mail nehmen enorm zu. Wir bitten Sie daher um Verständnis, falls Sie in die Warteschleife geraten oder eine Bearbeitung etwas länger dauert: Unser Team gibt sein Bestes, um jedes Anliegen rasch zu klären.

Der Hintergrund

Die aktuelle Lage stellt uns vor ungeahnte Herausforderungen. Seit Monaten ruft die Gaskrise immer neue Lösungen auf den Plan. Oft sind sie schon kurze Zeit später wieder hinfällig. Weil viele Ihrer Fragen in diese Richtung zielen, hier nochmals die zurzeit bekannten Infos im Überblick.

Gas- und Fernwärmepreise werden sinken

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Anstieg der Energiekosten zu begrenzen. Die drei wesentlichen Aspekte sind dabei im Augenblick:

  • die Gasumlage wird nicht erhoben
  • eine Gaspreisbremse soll künftig die Kosten für Gas deckeln
  • die Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme sinkt von 19 auf 7 %

Wirklich sicher ist zurzeit dabei nur, dass die Gasumlage entfällt und der Gaspreis damit netto um 2,41 Cent pro Kilowattstunde (kWh) günstiger wird. Durch die Absenkung der Mehrwertsteuer verringern sich die tatsächlichen Kosten noch weiter. Wir werden die Senkung selbstverständlich 1:1 an Sie weitergeben.

Erhalten bleiben die Gasspeicherumlage (0,059 Cent/kWh netto) und die Regelenergieumlage (0,57 Cent/kWh netto). Sie erhalten in diesen Tagen aktualisierte Preisanpassungsschreiben, die diese Entwicklungen berücksichtigen.

Ausgestaltung der Gaspreisbremse noch unklar

Die angekündigte Gaspreisbremse soll die Wärmekosten noch weiter nach unten korrigieren. Zurzeit liegen Vorschläge auf dem Tisch, wonach die Bundesregierung in diesem Jahr eine weitere Einmalzahlung leisten könnte. Außerdem ist im Gespräch, ab dem kommenden Frühjahr die Preise für Gas zu deckeln – zumindest bis an eine gewisse Verbrauchsgrenze. Hier ist man aber auf Regierungsseite noch in der Diskussion. Eine Konkretisierung wird für die kommenden Wochen erwartet.

Übrigens: Auch wenn die Kosten für Wärme jetzt eingedämmt werden – Gas bleibt in diesem Winter ein knappes Gut. Wer sparsam damit umgeht hilft, dass wir alle gut über den Winter kommen.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission schlägt ein zweistufiges Entlastungsverfahren für Gas- und Fernwärmekunden vor. Die Zustimmung der Bundesregierung wird Mitte Oktober erwartet. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.tagesschau.de/inland/energiekrise-expertenkommission-101.html

Die genauen Details der neuen Gaspreispreisbremse stehen noch nicht fest. Sie sollen bis Mitte Oktober von einer Kommission erarbeitet werden. Ziel ist offenbar, die Kosten für den Basisverbrauch zu deckeln. 200 Milliarden Euro will die Bundesregierung dafür bereitstellen.

Was bedeutet das für unsere Kundinnen und Kunden? Die Kosten für Erdgas fallen jetzt deutlich geringer aus. Das hat mehrere Gründe:

  • Weil die Gaspreise gedeckelt werden, entfällt die Gasumlage. Sie sollte eigentlich ab dem 1. Oktober erhoben werden. Der Gaspreis mindert sich dadurch pro verbrauchter Kilowattstunde Gas um ca. 2,4 Cent netto.
  • Die Gaspreisbremse wird zumindest einen Teil des verbrauchten Erdgases billiger machen. In welchem Umfang steht noch nicht fest.
  • Die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme wird ab 1. Oktober von 19 auf 7 % gesenkt. Die Regelung gilt bis März 2024. Das hat der Bundestag am heutigen Freitag beschlossen.

Auch für uns sind diese zahlreichen und kurzfristigen Veränderungen neu. Sie bedeuten ein Umsteuern und Neuberechnen an vielen Stellen. Wir tun unser Bestes, um alle Kostenerleichterungen unbürokratisch und schnell an Sie weiterzugeben. Und wir halten Sie hier natürlich auf dem Laufenden, sobald die Ausgestaltung der Gaspreisbremse im Detail klar ist.

Abschließend noch ein Hinweis zum Thema Energiesparen. Die anstehenden Maßnahmen dienen dazu, die hohen Energiepreise zu bändigen. Mehr Erdgas steht deshalb nicht zur Verfügung. Um die Preise für Wärmeenergie nicht weiter in die Höhe zu treiben und eine Gasmangellage zu vermeiden, ist es weiterhin wichtig, den Verbrauch von Erdgas so weit wie möglich einzuschränken – damit wir gemeinsam gut über den Winter kommen.

Das Hallenbad in Wilster verlängert ab dem 1. Oktober seine Wochenend-Öffnungszeiten. Samstags und sonntags hat das Bad dann von 9 bis 17 Uhr geöffnet.

Die Crew um Badebetriebsleiter Frank Klabunde freut sich, in der gerade in der eher grauen Jahreshälfte länger für ihre Gäste da zu sein. In diesem Zusammenhang noch der Hinweis: Am Montag, den 3. Oktober, bleibt das Hallenbad wegen des gesetzlichen Feiertags geschlossen.

Sie fragen sich, wie Sie schnell Ihren eigenen Gasverbrauch ermitteln? Ganz einfach: Der Zähler misst zwar in Kubikmeter (m3) und abgerechnet wird nach Kilowattstunden (kWh) – aber für unsere Region gilt die Faustformel: Kubikmeter x 11 ergibt einen guten Näherungswert für den Verbrauch in Kilowattstunden.

Beispiel: Zählerstand Montagmorgen 1000 m3, Zählerstand am Freitagabend 1025 m3. Die Differenz von 25 m3 mit 11 malnehmen: ergibt rund 275 kWh Verbrauch in fünf Tagen.

Übrigens bei einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt wäre bei diesem Verbrauch noch Sparpotenzial drin.

Eine zuverlässige und sichere Versorgung kann nur durch eine kontinuierliche Erneuung und Sanierung gewährleistet werden. Ab Montag wird das letzte Teilstück der Strom-, Gas- und Wasserleitungen in der Straße Krumwehl erneuert. Dafür ist es zwingend erforderlich, die Straße komplett zu sperren.

Folgende Straßenabschnitte sind betroffen: Krumwehl von der Ecke Hans-Prox-Straße bis zum Anfang der Straße Neustadt und die Aubrücke. Im Zuge der Arbeiten werden auch die bestehenden Hausanschlussleitungen geprüft und bei Bedarf erneuert. Die Baumaßnahme soll bis Weihnachten abgeschlossen sein – witterungsbedingt könnte es möglicherweise zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an – persönlich im Kundenzentrum und am Telefon oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Parallel zur Einführung der neuen Gasumlagen hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer für Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent zu senken. So soll der starke Anstieg der Energiepreise für Haushalte und Unternehmen zumindest teilweise abgefedert werden.

Zunächst war beabsichtigt, auf die neuen Gasumlagen gar keine Mehrwertsteuer zu erheben. Das ließen geltende EU-Gesetze allerdings nicht zu. Nachdem nun die Höhen aller neuen Gasumlagen feststehen, hat die Bundesregierung deshalb die generelle Senkung der Mehrwertsteuer auf den Preis für Gaslieferungen beschlossen. Sie soll bis zum 31. März 2024 gelten.

Welche neuen Umlagen kommen auf Sie zu?
Ab 1. Oktober gelten insgesamt drei neue Umlagen. Sie werden regelmäßig überprüft und können alle drei Monate angepasst werden:

  • Gasbeschaffungsumlage: Sie beträgt 2,419 Cent pro kWh und soll Lieferanten stützen, die zurzeit Gas zu einem Vielfachen des Preises einkaufen, zu dem sie es aufgrund bestehender Verträge verkaufen können.
  • Gasspeicherumlage: Ihre Höhe ist auf 0,059 Cent pro kWh festgesetzt und soll sicherstellen, dass Deutschlands Gasspeicher für den Winter maximal befüllt werden.
  • Regelenergieumlage: Sie soll mit 0,57 Cent pro kWh zu Buche schlagen. Die sogenannte Regelenergie dient dazu, unser Gasnetz stabil zu halten – bei schwankenden Gasflüssen zukünftig ein wichtiger Sicherheitsfaktor. Die Regelenergieumlage ist nicht „neu“, betrug aber zuletzt 0 Cent.

 

Wann werden sich die neuen Umlagen auswirken?
Die Mehrwertsteueränderung beim Gaspreis muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Wir planen deshalb, die neuen Umlagen ab dem 1. November an unsere Kundinnen und Kunden weiterzugeben.

Wir sind für Sie da!
Sie haben Fragen zu den neuen Gasumlagen? Sie möchten Ihre monatlichen Abschläge vorsorglich anpassen oder benötigen bei einem anderen Energiethema unsere Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an – persönlich im Kundenzentrum und am Telefon oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Die neue Gasumlage wird ab dem 1. Oktober 2022 fällig. Unternehmen und private Verbraucher müssen sie gleichermaßen zahlen. Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommen Sie hier.

Warum wird die Gasbeschaffungsumlage (kurz Gasumlage) eingeführt?

Im Kern dient die Umlage dazu, Lieferausfälle durch einen Zusammenbruch des deutschen Gasmarktes zu verhindern. Vor allem der russische Krieg gegen die Ukraine hat den globalen Gasmarkt in massive Turbulenzen gestürzt. Aktuell liegen die Gasbeschaffungspreise an der Börse um bis zu 500 Prozent höher als vor der Krise. Die gestiegenen Kosten drohen Importeure und Versorger in die Insolvenz zu treiben. Denn ihre Mehrkosten dürfen sie bislang nicht an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Die Gasumlage soll diese Situation entschärfen, indem sie bis zu 90 Prozent der Mehrkosten auffängt.

Wie wirkt sich die Gasumlage auf den Gaspreis aus?

Für einen durchschnittlichen Haushalt mit vier Personen und einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh ergibt sich eine Mehrbelastung von rund 480 Euro – also 40 Euro monatlich. Es zeichnet sich ab, dass auf die Gasumlage zusätzlich die Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben wird. Dann erhöhen sich die Belastungen in unserem Beispiel auf 570 Euro jährlich bzw. 47,50 Euro monatlich.

Wann sehe ich die Umlage auf meinen Abschlägen?

Um die Gasumlage weitergeben zu können, müssen wir Informationspflichten nachkommen, die an vier- bis sechswöchige Fristen gebunden sind. Zum Beispiel die Mehrwertsteuerfrage ist aber noch ungeklärt. Deshalb werden wir die Umlage frühestens im November oder Dezember in den Abschlägen berücksichtigen.

Kann sich die Höhe der Umlage ändern und wie lange soll sie erhoben werden?

Die Umlage wird monatlich abgerechnet, alle drei Monate kann sie angepasst werden. Es ist also damit zu rechnen, dass die Höhe der Gasumlage sich bereits zum Jahreswechsel ändert. Bislang ist vorgesehen, dass die Umlage zum 1. April 2024 ausläuft.

Sind weitere Umlagen geplant?

Neben der Umlage, die die gestiegenen Gasbeschaffungskosten abfedern soll, wird es eine zweite Umlage für die Kosten der Gaseinspeicherung geben. Damit sich die Gaskrise im kommenden Winter nicht weiter zuspitzt, hat die Bundesregierung die Gesetze zur Vorratsspeicherung von Erdgas verschärft. So müssen die deutschen Gasspeicher bis zum 1. November zu mindestens 95 Prozent gefüllt sein. Auch diese ehrgeizige Zielstellung kostet Geld. Diese Kosten soll die Gasspeicherumlage auffangen. Aktuell wird damit gerechnet, dass sich diese zweite Umlage nicht so massiv auf den Gaspreis auswirken wird, wie die Gasbeschaffungsumlage. Ihre Höhe soll am 18. August festgesetzt werden.