Nein. Die Höhe der Einmalhilfe im Dezember richtet sich nach einer Prognose über Ihren diesjährigen Gasverbrauch. In sie fließen zahlreiche Aspekte ein, um einen realistischen Wert zu erhalten – etwa Ihr Vorjahresverbrauch, Witterungsgegebenheiten, bauliche Energieeffizienzmaßnahmen und vieles mehr. Eine kurzfristige Erhöhung Ihrer Abschlagszahlung hätte also auf die Einmalhilfe keinen Einfluss.

Die Bundesregierung hat die Berechnung so festgesetzt: 1/12 Ihres Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Arbeitspreis für Gas, wie er im Dezember 2022 für Sie gilt. Dazu kommt 1/12 des Grundbetrages, wie ihn Ihr Gastarif vorsieht.

Nein, denn als Kunde der Stadtwerke Wilster sind Ihre jährlichen Gaskosten auf 11 Abschläge verteilt. Die Bundesregierung hat die Höhe der Einmalzahlung auf 1/12 der Gaskosten festgesetzt. Da 1/12 weniger ist als 1/11 wird die einmalige Dezemberentlastung also von ihrem monatlichen Abschlag abweichen. Die Differenz werden wir in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigen.

Die Einmalzahlung bezieht sich nur auf Ihre Gaskosten. Bitte zahlen Sie die Abschläge für Strom und Wasser weiter, um hier nicht in Rückstand zu geraten.

In Wilster haben wir die Situation, dass Sie im Dezember gar keinen Abschlag an die Stadtwerke Wilster zahlen. Damit Sie die Entlastung trotzdem bekommen,  „verschieben“ wir für Sie die Einmalzahlung quasi in den Januar. Für Sie bedeutet das:

  • Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung gegeben haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wir werden den Gasabschlag im Januar nicht einziehen.
  • Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, reduzieren Sie ihn bitte für Januar um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Dezember 2023 erhalten.
  • Wenn Sie Ihre Überweisung monatlich selbst vornehmen, reduzieren Sie ihre Zahlung bitte für Januar um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Dezember 2023 erhalten

Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer für Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Regelung gilt von Oktober 2022 bis März 2024. Wir geben die Mehrwertsteuersenkung selbstverständlich 1:1 an Sie weiter.

Je effizienter ein Energieträger genutzt wird, desto besser für die Umwelt. Frei nach dem Motto „Weniger hineinstecken, mehr herausbekommen“ nutzt ein Blockheizkraftwerk die investierte Energie besonders wirksam im Verhältnis zur erhaltenen Endenergie – also dem, was bei Ihnen als Wärme ankommt. Je niedriger sein Primärenergiefaktor, desto effizienter arbeitet ein BHKW. Die Kennzahlen unserer vier Anlagen stehen dabei sehr gut da:

  • Klosterforst 0,16
  • Klinikum 0,02
  • Schwimmzentrum 0,02
  • Kamper Weg 0,81

Fernwärme ist eine preiswerte Alternative zu konventionellen Heizungen. Das hat mehrere Gründe:

  • die Technik eines Blockheizkraftwerks nutzt den eingesetzten Brennstoff hoch effizient und senkt dadurch den Verbrauch.
  • Bei einer Versorgung mit Fernwärme fallen für Sie viele Kosten gar nicht erst an: Es entfallen die Investitionen für Heizungsraum, Kessel und Tank bzw. Heizmittelauf-bewahrung. Kosten für Schornsteinfeger und Anlagenwartung gibt’s ebenfalls nicht.

Die konkreten Kosten für Fernwärme setzen sich so zusammen:

  • Grundpreis -> Damit finanzieren wir den Bau, die Wartung und Modernisierung unserer BHKWs
  • Arbeitspreis -> Für die Kosten des Brennstoffs und den Strom der Pumpen
  • Verrechnungspreis -> Darin sind die Kosten für Messung und Abrechnung enthalten

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot auf Anfrage. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand und wird individuell für Sie erstellt.