Der Bund hat beschlossen, die Preise für Gas, Fernwärme und Strom zu deckeln. Die Preisbremsen gelten ab März 2023. Januar und Februar werden rückwirkend berechnet. Alle Details finden Sie hier.

Nein. Die Höhe der Einmalhilfe im Dezember richtet sich nach einer Prognose über Ihren diesjährigen Gasverbrauch. In sie fließen zahlreiche Aspekte ein, um einen realistischen Wert zu erhalten – etwa Ihr Vorjahresverbrauch, Witterungsgegebenheiten, bauliche Energieeffizienzmaßnahmen und vieles mehr. Eine kurzfristige Erhöhung Ihrer Abschlagszahlung hätte also auf die Einmalhilfe keinen Einfluss.

Die Bundesregierung hat die Berechnung so festgesetzt: 1/12 Ihres Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Arbeitspreis für Gas, wie er im Dezember 2022 für Sie gilt. Dazu kommt 1/12 des Grundbetrages, wie ihn Ihr Gastarif vorsieht.

Nein, denn als Kunde der Stadtwerke Wilster sind Ihre jährlichen Gaskosten auf 11 Abschläge verteilt. Die Bundesregierung hat die Höhe der Einmalzahlung auf 1/12 der Gaskosten festgesetzt. Da 1/12 weniger ist als 1/11 wird die einmalige Dezemberentlastung also von ihrem monatlichen Abschlag abweichen. Die Differenz werden wir in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigen.

Die Einmalzahlung bezieht sich nur auf Ihre Gaskosten. Bitte zahlen Sie die Abschläge für Strom und Wasser weiter, um hier nicht in Rückstand zu geraten.

In Wilster haben wir die Situation, dass Sie im Dezember gar keinen Abschlag an die Stadtwerke Wilster zahlen. Damit Sie die Entlastung trotzdem bekommen,  „verschieben“ wir für Sie die Einmalzahlung quasi in den Januar. Für Sie bedeutet das:

  • Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung gegeben haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wir werden den Gasabschlag im Januar nicht einziehen.
  • Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, reduzieren Sie ihn bitte für Januar um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Dezember 2023 erhalten.
  • Wenn Sie Ihre Überweisung monatlich selbst vornehmen, reduzieren Sie ihre Zahlung bitte für Januar um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Dezember 2023 erhalten

Wegen der Gaskrise hat die Bundesregierung die Befüllung der deutschen Gasspeicher zur vordringlichen Aufgabe erklärt. Die Gasspeicherumlage soll die Kosten abmildern, die durch diese Priorisierung entstehen. Sie wurde zum 1. Oktober 2022 eingeführt und läuft zum 1. April 2024 aus.

Die Gasbeschaffungsumlage, oder kurz Gasumlage, wird doch nicht erhoben. Das hat die Bundesregierung im Oktober beschlossen. Ihre „kleinen Schwestern“, die Gasspeicherumlage und die Regelenergieumlage, bleiben hingegen. Sie belaufen sich auf

  • 0,570 Cent pro Kilowattstunde (Regelenergieumlage)
  • 0,059 Cent pro Kilowattstunde (Speicherumlage)

Die Bundesregierung hat die Mehrwertsteuer für Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Regelung gilt von Oktober 2022 bis März 2024. Wir geben die Mehrwertsteuersenkung selbstverständlich 1:1 an Sie weiter.

Ganz einfach: Ihr Zähler misst zwar in Kubikmeter (m3) und abgerechnet wird nach Kilowattstunden (kWh) – aber für unsere Region gilt die Faustformel: Kubikmeter x 11 ergibt einen guten Näherungswert für den Verbrauch in Kilowattstunden.

Ein Rechenbeispiel: Zählerstand Montagmorgen 1000 m3, Zählerstand am Freitagabend 1025 m3. Die Differenz von 25 m3 mit 11 malnehmen: ergibt rund 275 kWh Verbrauch in fünf Tagen. Übrigens: Bei einem durchschnittlichen 4-Personen Haushalt wäre bei diesem Verbrauch noch Sparpotenzial drin.