Die von der Bundesregierung vorgesehene Gaspreisbremse besteht aus zwei Maßnahmen. Die erste sieht vor, dass der Bund den Gasabschlag übernimmt, den Verbraucherinnen und Verbraucher im Dezember an ihre Versorger zahlen. Wir erklären, wie genau das passieren soll:

Was ist bei der Einmalzahlung im Dezember zu beachten?

Die Einmalzahlung bezieht sich nur auf Ihre Gaskosten. Bitte zahlen Sie die Abschläge für Strom und Wasser weiter, um hier nicht in Rückstand zu geraten.

Was muss ich tun, um die Entlastung für Dezember zu erhalten?

In Wilster haben wir die Situation, dass Sie im Dezember gar keinen Abschlag an die Stadtwerke Wilster zahlen. Damit Sie die Entlastung trotzdem erhalten,  „verschieben“ wir für Sie die Einmalzahlung quasi in den Januar. Für Sie bedeutet das:

  • Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung gegeben haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wir werden den Gasabschlag im Januar nicht einziehen.
  • Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, reduzieren Sie ihn bitte für Januar um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Dezember 2023 erhalten.
  • Wenn Sie Ihre Überweisung monatlich selbst vornehmen, reduzieren Sie ihre Zahlung bitte für Januar um die Höhe Ihres Gasabschlags. Falls Sie das vergessen oder es nicht rechtzeitig schaffen: Wir schreiben Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut – und verrechnen Sie über Ihre Jahresrechnung, die Sie im Dezember 2023 erhalten

Entspricht die Höhe der Einmalzahlung genau meinem monatlichen Gasabschlag?

Nein, denn als Kunde der Stadtwerke Wilster sind Ihre jährlichen Gaskosten auf 11 Abschläge verteilt. Die Bundesregierung hat die Höhe der Einmalzahlung auf 1/12 der Gaskosten festgesetzt. Da 1/12 weniger ist als 1/11 wird die einmalige Dezemberentlastung also von ihrem monatlichen Abschlag abweichen. Die Differenz werden wir in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigen.

Wie errechnet sich der Betrag für die Einmalzahlung?

Die Bundesregierung hat die Berechnung so festgesetzt: 1/12 Ihres Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Arbeitspreis für Gas, wie er im Dezember 2022 für Sie gilt. Dazu kommt 1/12 des Grundbetrages, wie ihn Ihr Gastarif vorsieht.

Mein diesjähriger Jahresverbrauch steht noch gar nicht fest – kann ich die Höhe der Dezemberhilfe steigern, indem ich jetzt noch meinen Abschlag erhöhe?

Nein. Die Höhe der Einmalhilfe im Dezember richtet sich nach einer Prognose über Ihren diesjährigen Gasverbrauch. In sie fließen zahlreiche Aspekte ein, um einen realistischen Wert zu erhalten – etwa Ihr Vorjahresverbrauch, Witterungsgegebenheiten, bauliche Energieeffizienzmaßnahmen und vieles mehr.